Was ist ein Mängel und erforderliche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden. Bitte verwenden Sie das unten aufgeführte Formular, um festgestellte Mängel zu melden.